Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.04.2026
Hinweise auf dem Betriebsgelände
Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO. Bitte überall in Schrittgeschwindigkeit fahren.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere behördliche Auflagen, Sicherheitspflichten und sonstige Vorgaben, die wir im Rahmen unseres Hausrechtes verfügen. Wir bitten um Rücksichtnahme hinsichtlich Lärm durch Motor bzw. Radio und Dauer der Nutzung unserer Einrichtungen bei starkem Andrang. Bei Missachtung dieser Regeln behalten wir uns das Erteilen eines temporären oder dauerhaften Hausverbotes vor.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Fahrzeugreinigung in der Waschstraße der Bubbles Car Wash.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Zulässige Fahrzeuge
Die Nutzung der Waschstraße ist ausschließlich mit zweiachsigen Kraftfahrzeugen zulässig. Folgende Fahrzeugmaße dürfen nicht überschritten werden:
- Höhe: maximal 240 cm
- Breite inkl. Außenspiegel: maximal 240 cm
- Länge: maximal 550 cm
Die maximale Reifenbreite darf 360 mm nicht überschreiten. Der Reifenquerschnitt darf 40 mm nicht unterschreiten. Der Felgenrand darf nicht über den Reifen hinausragen. Die Bodenfreiheit des Fahrzeugs muss mindestens 110 mm betragen.
Nicht zugelassen sind insbesondere:
- Fahrzeuge mit Anhängern
- Fahrzeuge mit offener Ladefläche
- Fahrzeuge mit nicht serienmäßigen Aufbauten
- Fahrzeuge mit überstehenden oder nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen
- Fahrzeuge mit einer Erstzulassung von mehr als 30 Jahren
Fahrradträger, Dachboxen und ähnliche Aufbauten sind vor der Nutzung der Waschstraße zu entfernen.
Der Betreiber ist berechtigt, Fahrzeuge zurückzuweisen, wenn aufgrund von Bauart, Zustand oder Anbauteilen eine Beschädigungsgefahr besteht.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat vor der Einfahrt in die Waschstraße sicherzustellen, dass
- alle Fenster, Türen und Schiebedächer vollständig geschlossen sind
- der Tankdeckel geschlossen ist
- Antennen eingefahren oder entfernt sind
- lose oder beschädigte Fahrzeugteile gesichert sind
- Scheibenwischer ordnungsgemäß anliegen
Während des Waschvorgangs sind die Anweisungen des Personals unbedingt zu befolgen. Sobald sich das Fahrzeug auf dem Förderband befindet, sind folgende Regeln einzuhalten:
- Motor laufen lassen
- Gang herausnehmen bzw. Automatikgetriebe auf „N" stellen
- nicht bremsen
- nicht lenken
- Fahrzeug nicht verlassen
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Wäsche auf besondere Umstände hinzuweisen, insbesondere auf
- nicht serienmäßige Anbauteile
- nachträgliche Umbauten
- Folierungen
- Zierleisten
- empfindliche Fahrzeugteile
- bereits vorhandene Fahrzeugschäden
Unterbleibt ein entsprechender Hinweis, erfolgt die Nutzung der Waschstraße auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 4 Leistungsumfang
Gegenstand unserer Leistung ist die maschinelle Reinigung des Fahrzeugs entsprechend des gewählten Waschprogramms. Eine vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen wird nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für Verschmutzungen durch
- Baumharz
- Teer
- Betonreste
- Kaugummi
- Insektenreste
- stark haftende Verschmutzungen
Diese können gegebenenfalls nur durch eine manuelle Vorbehandlung oder durch mehrere Waschvorgänge entfernt werden.
Die jeweils gültigen Preise sind an der Einfahrt der Waschstraße sowie auf den Preistafeln ersichtlich. Aktionspreise (z. B. Happy Hour) gelten ausschließlich während des angegebenen Aktionszeitraums.
§ 5 Schadensanzeige
Offensichtliche Schäden sind unverzüglich nach der Durchfahrt und vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Personal anzuzeigen. Der Kunde hat dem Betreiber Gelegenheit zur Überprüfung des Fahrzeugs zu geben.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder betrifft Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 6 Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf 2.000 EUR je Schadensfall begrenzt.
Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden, die verursacht wurden durch
- nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile
- nicht serienmäßige Anbauteile oder Umbauten
- bereits vorhandene Fahrzeugschäden
- Folierungen oder Zierleisten
- empfindliche Oberflächen oder Lackierungen
- hervorstehende oder beschädigte Felgen
Für verlorene oder im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 7 Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Durchführung der Waschleistung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Verbraucherschlichtung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 9 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz unseres Unternehmens.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.